Zahlungsbedingungen im Außenhandel
- Gegenstand: Betriebswirtschaft (BW)
- Jahrgang / Klasse: HAK Jahrgang II, Abend-HAK Semester 3
Ziel: Minimierung der Risiken im Auslandsgeschäft!
In der heutigen Zeit sind Auslandsgeschäfte sehr risikoreich! Wenn keine große Vertrauensbasis besteht, ist es daher notwendig, das Unternehmen rechtzeitig Sicherungsmassnahmen treffen.
Es liegen primär zwei Rollen bei Auslandsgeschäften vor: Exporteur (Verkäufer) und Importeur (Käufer)
- Für den Exporteur ist die Sicherung des fristgerechten Zahlungseinganges wichtig.
- Für den Importeur geht es vorrangig darum, die Ware/Dienstleistung zeitgerecht und korrekt im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.
Je nach Wahl der Zahlungsbedingung kann entweder der Exporteur und/oder der Importeur seine Risken begrenzen bzw. minimieren.
Risiken im Auslandsgeschäft
Die Risken im Auslandsgeschäft umfassen vor allem folgende Punkte:
- sie liegen beim ausländischen Vertragspartner
- in der wirtschaftlichen und politischen Situation des Importlandes
- in den verfügbaren Devisenreserven des jeweiligen Landes
- im Währungs- und im Transportbereich
Zahlungsbedingungen, die bereits aus dem Inlandsgeschäft bekannt sind
- Vorauszahlungen sind relativ selten. Vorauskasse ist eine Zahlungsbedingung, die vom Käufer zunächst eine Zahlung des Kaufpreises verlangt, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung/Dienstleistung beginnt. Für den Exporteur ist die Vorkasse die attraktivste Zahlungsbedingung, er hat kein Zahlungsrisiko.
- Anzahlungen kommen gelegentlich bei Aufträgen für spezielle Produktionen mit langer Fertigungsdauer vor, dabei handelt es sich um eine Teilzahlung bevor der Lieferant mit der vertraglichen Warenlieferung/Dienstleistung beginnt.
- Nachnahme ist in Mittel- und Westeuropa als Post-, Bahn- und Spediteurnachnahme üblich. Nachnahme ist eine Versand- und Zahlungsart, bei der die Bezahlung einer Ware bei deren Empfang durch den Empfänger an das ausführende Post- bzw. Logistik-Unternehmen erfolgt. Verwendet werden Nachnahmesendungen häufig bei (Online-)Versandanbietern als zusätzliches Zahlungssystem. Die Nachnahme bietet für den Empfänger den Vorteil, dass erst mit der Übergabe des Paketes oder des Briefes gezahlt werden muss. Der Versender hat gegenüber einer Zahlung auf Rechnung den Vorteil, das Geld nach Ablieferung sicher zu erhalten. Diese Versandart ist normalerweise teurer als die Zahlung per Vorkasse oder Rechnung.
- Offenes Ziel ist im Außenhandel mit westeuropäischen Ländern üblich. Der Importeur muss die Rechnungssumme erst einige Zeit nach Erhalt einer Lieferung und der dazugehörigen Rechnung begleichen. Zahlt der Importeur innerhalb einer bestimmten Kassafrist, so kann er Skonto berechnen. Diese Zahlungsbedingung ist für den Exporteur mit einem großem Risiko verbunden, er braucht großes Vertrauen zu seinem Geschäftspartner. Diese Bedingung ist für den Käufer (Importeur) die optimalste Lösung.
Zahlungsbedingungen speziell für den Außenhandel
Wenn zwischen Importeur und Exporteur noch kein Vertrauen besteht, sie sich also noch nicht genau kennen oder es unerwartet zu Konflikten kommt, dann ist das Akkreditiv oder das Dokumenteninkasso im internationalen Zahlungsverkehr die sichersten Lösungen. Beim Dokumentenakkreditiv und dem Dokumenteninkasso helfen Banken die Risiken von internationalen Geschäften zu reduzieren. Um die Vertrauensfrage bei internationalen Geschäften zu sichern, benötigt man einen unparteiischen Dritten, und zwar eine Bank. Bei beiden Zahlungsbedingungen wird speziell die Übergabe von Außenhandels-Dokumenten behandelt (erst diese Dokumente zeigen an, das der Käufer wirklich Eigentum an der Ware erwirbt).
Übersicht von Dokumenten im Außenhandel
- Verladedokumente
- Warenverkehrsbescheinigung
- Zollrechnung, dies ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist
- Pro-Forma-Rechnung, dies ist eine vorläufige Rechnung, die vor Vertragsabschluss beziehungsweise vor Lieferung der Ware ausgestellt wird
- Versicherungsdokumente
- Handelsrechnung
- Ursprungszeugnis
Dokumentenakkreditiv
Mit Hilfe eines Akkreditivs kann sich der Verkäufer darauf verlassen, bei vertragsgemäßer Lieferung sein Geld zu erhalten. Auf der anderen Seite muss der Käufer erst dann zahlen, wenn die bestellte Ware vertragsgemäß versendet wird. Dieses Zug-um-Zug-Geschäft wird von der Bank überwacht. Eine Bank sagt im Auftrag des Käufers unwiderruflich zu, einen bestimmten Rechnungsbetrag gegen rechtzeitige Übergabe der Dokumente (Frachtpapiere, Ursprungszeugnis) sofort an den Verkäufer auszuzahlen.
Ein Akkreditiv ist SEHR SICHER!
Das Akkreditiv ist ein eigenständiger Vertrag. Das Akkreditiv wird vom Käufer bei seiner Hausbank in Auftrag gegeben.
WICHTIG! Es gibt 4 beteiligte Parteien:
- Der Auftraggeber ist der Käufer. Er beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zu Gunsten des Exporteurs auszustellen.
- Der Verkäufer ist der Begünstigte, er erhält sofort das Entgelt, wenn er rechtzeitig die entsprechenden Dokumente seiner Bank vorlegt.
- Die Bank des Käufers eröffnet im Auftrag ihres Kunden ein Akkreditiv, damit verspricht sie dem Begünstigten die Zahlung eines festgelegten Betrags unter bestimmten Bedingungen.
- Bei der Bank des Verkäufers kann der Verkäufer die im Akkreditiv geforderten Dokumente einreichen. Die Bank prüft die Dokumente und nimmt die Zahlung an den Verkäufer vor.
Ein Kreditinstitut sagt im Auftrag des Käufers (Importeurs) zu,
- einen bestimmten Rechnungsbetrag
- gegen Übergabe der Dokumente (Frachtpapiere, Ursprungszeugnisse etc.)
- an einen bestimmten Verkäufer auszuzahlen.
Merkmale eines Dokumentenakkreditivs
Akkreditive sind immer
- befristet: damit der Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist liefern muss.
- unwiderruflich: damit der Käufer innerhalb der Lieferfrist nicht widerrufen kann.
Ablauf eines Dokumentenakkreditivs
- Kaufvertrag wird abgeschlossen.
- Der Käufer beantragt bei seiner Bank ein Akkreditiv.
- Die Einreicherbank leitet den Antrag an die Bank des Verkäufers weiter
- Die Bank des Verkäufers stellt ein Aviso aus.
- Der Verkäufer muss fristgerecht die Ware ausliefern und die entsprechenden Dokumente bei seiner Bank einreichen.
- Die Bank des Verkäufers zahlt sofort den vereinbarten, geschuldeten Betrag an den Verkäufer aus.
- Die Dokumente werden von der Bank des Verkäufers an die Bank des Käufers weitergeleitet.
- Der Käufer erhält die Dokumente ausgefolgt.
Risiken bzw. Nachteile
Vorteile: Das Akkreditiv sichert den Verkäufer gegen Annahme- und Dubiosenrisiko, da es ein Zahlungsversprechen der unparteiischen Bank des Käufers ist. Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer rechtzeitig liefert.
Nachteile: Das Akkreditiv verfällt sobald der Exporteur nicht rechtzeitig liefern kann (eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Importeurs möglich). Der Importeur kann beim Akkreditiv nur die Dokumente (und nicht die Ware) prüfen. Die Durchsetzung von Mängelrügen nach Bezahlung ist aus diesem Grund schwierig.
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Dokumenteninkasso
Ein Dokumenteninkasso ist dem Akkreditiv sehr ähnlich. Auch hier wird gegen Übergabe von Dokumenten ein bestimmter Zahlungsbetrag durch eine Bank ausgezahlt. Der Unterschied ist aber, das die Bank des Käufers KEIN eigenes Zahlungsversprechen abgibt. Sie verspricht nur, das sie dem Käufer erst dann die Dokumente aushändigt, wenn dieser den offenen Betrag begleicht.
Beim Dokumenteninkasso beauftragt der Verkäufer seine Bank, die notwendigen Dokumente (erst diese Dokumente zeigen an, das der Käufer wirklich Eigentum an der Ware erwirbt) der versandten Ware an den Importeur (Käufer) nur dann auszuhändigen, wenn GEZAHLT wird (D/P) oder wenn der Käufer einen WECHSEL akzeptiert (D/A).
Die Initiative geht vom Exporteur (Verkäufer) aus.
Ablauf eines Dokumenteninkassos
- Kaufvertrag wird abgeschlossen.
- Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer.
- Der Auftraggeber (Verkäufer bzw. Exporteur) reicht den Inkassoauftrag zusammen mit den Dokumenten bei seiner Bank ein.
- Die Einreicherbank leitet die Dokumente mit ihrem Inkassoauftrag an die Inkassobank (Bank des Importeurs) weiter.
- Die Inkassobank kündigt (avisiert) dem Käufer das Eintreffen der Dokumente an und informiert ihn über die Bedingungen.
- Der Käufer erfüllt die Inkassobedingungen und zahlt.
- Der Käufer erhält dafür die Dokumente ausgefolgt.
- Die Inkassobank überweist den Inkassoerlös an die Bank des Verkäufers.
- Die Einreicherbank schreibt den Inkassoerlös dem Auftraggeber gut.
Documents against Payment (D/P)
Die Dokumente müssen erst gegen Zahlung übergeben zu werden.
D/P sichert nur gegen Dubiosenrisiko, nicht gegen Annahmerisiko.
Documents against Acceptance (D/A)
Die Dokumente brauchen nur gegen Akzeptleistung des Käufers ausgefolgt zu werden.
D/A verringert nur das Dubiosenrisiko, da Wechsel eher bezahlt werden als offene Forderungen.
Risiken bzw. Nachteile
Der Exporteur hat keine Sicherheit, das der Importeur die Ware annimmt! Daher sind diese Klauseln für den Käufer sehr viel günstiger, als für den Verkäufer! Der Verkäufer muss zuerst die Ware zum Versand bringen, er weiß aber zu diesem Zeitpunkt nicht, ob er auch die Zahlung dafür erhalten wird.
Der Käufer hingegen trägt das Risiko der Vorleistung: Er muss die Inkassodokumente, wenn er sie annimmt, bezahlen, auch wenn er die Ware noch nicht erhalten hat bzw. diese noch nicht auf ihren vertragsmäßigen Zustand hin überprüfen konnte.
Die Banken übernehmen dabei die Rolle eines Treuhänders.
Beispiele mit Lösungen
Das Unternehmen Sport Huber&Partner OG in 1130 Wien verkaufte seinem neuen australischen Kunden, der Firma Sport Sun in Melbourne zwanzig Spezialfahrräder. Für gewöhnlich vereinbart Sport Huber&Partner OG mit internationalen Kunden ein Dokumentenakkreditiv, doch Sport Sun möchte stattdessen ein Dokumenteninkasso (D/P) abschließen. Nach langen und zähen Verhandlungen einigt man sich schließlich auf folgendes: Die Zahlung erfolgt über ein Dokumenteninkasso, das der Verkäufer von der BAWAG P.S.K. durchführen lässt. Diese veranlasst durch die Inkassobank National Australia Bank (NAB) die Ausfolgung der Dokumente an den Bezogenen gegen Zahlung. Lesen Sie sich den folgenden Zeitungsartikel aufmerksam durch und beantworten Sie die dazugehörigen Arbeitsaufträge. Gesetzliche Vorschriften variieren von Land zu Land: Das Geschäftemachen ist kompliziert geworden. Das Risiko von Zahlungsausfällen nimmt rund um den Globus zu. Das wird für die Exportnation Deutschland zum Problem. Berlin. Seit mehr als 60 Jahren verkauft die Hofmann GmbH aus Rellingen bei Hamburg weltweit Maschinen zur Markierung von Straßen und Flugzeug-Landebahnen. Für exportstarke Unternehmen gewinnen Zahlungsausfälle an Bedeutung: China, Russland, Brasilien, Griechenland oder Bulgarien sind derzeit kritisch. „Gerade für ein mittelständisches Unternehmen kann ein Zahlungsausfall einen großen Einschnitt für den Gewinn bedeuten“, sagt Björn Albert, Risikoexperte bei der Kreditversicherung Euler Hermes. Unternehmen sollten Exporte vorbereiten und absichern. Analysen über das Ausfallrisiko bieten Kreditversicherer wie Coface oder Euler Hermes. Exporteure können auch Handelsregistereinträge im Ausland online einsehen. „Wenn es sich um große Beträge handelt, ist es auch nicht ausgeschlossen, sich die Bilanz des Kunden zur Einsicht geben zu lassen“, sagt Albert. [...] Kommt es zum Geschäft, sollten die Unternehmen auf eine rechtlich einwandfrei dokumentierte Forderungserklärung achten. Die Rechtsvorschriften unterscheiden sich allerdings von Land zu Land. „In Russland muss ein Schuldschein beispielsweise immer auch vom CFO eines Unternehmens unterschrieben sein, während etwa in Deutschland die normale Vertretungsberechtigung reicht“, so Marina Attawar, Vertriebsvorstand Markt bei der Deutschen Forfait. Für das Bezahlen bieten sich verschiedene Wege an. Die IHK Offenbach am Main empfiehlt bei Neukunden Vorkasse. Ist das nicht durchsetzbar, bietet sich das Dokumenten-Akkreditiv an. Hier eröffnet der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank, zahlt den Kaufbetrag ein und fordert Dokumente des Exporteurs als Bedingung zur Freigabe des Geldes, wie den Frachtbrief. Erfüllt der Exporteur die Bedingungen, ist die Zahlung garantiert. [...] Tritt der Ernstfall ein, können Verhandlungen oder die Kooperation mit einem Inkassounternehmen helfen. „Wenn der Importeur trotz Zahlungsschwierigkeiten einen guten Willen zeigt, kann man versuchen, Umschuldungsverhandlungen zu führen“, sagt Attawar. Die Hofmann GmbH entschied sich für das Dokumenten-Akkreditiv in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank. Sie überprüft die Unterlagen und steuert Expertenwissen bei. Quelle: http://www.handelsblatt.com (20.03.2017)1. Auslandsgeschäfte mit australischen Kunden
2. Zeitungsartikel vom 06.11.2015: Mit diesen Tipps exportieren Sie sicher (Quelle: Handelsblatt, 20.03.2017)
Mit diesen Tipps exportieren Sie sicher
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