INCOTERMS
Die INCOTERMS sind elf freiwillige Klauseln zur Verwendung bei internationalen Lieferungen. Sie regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten im internationalen Handel.
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannt und im internationalen Handel von großer Bedeutung. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf Kosten, Risiko, Versicherung, Be- und Entladung, Transportdokumente, Zölle, Steuern, Verpackung und einiges mehr.
Quelle: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Ueberblick-Incoterms-2020.html (26.11.2022)
Incoterms (englisch International Commercial Terms, deutsche Bedeutung: "Internationale Handelsklauseln") sind freiwillige Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Diese werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben. Die ICC hat im September 2010 die überarbeiteten Incoterms 2010 vorgestellt.
Incoterms enthalten exakte Regelungen (=Klauseln) für Außenhandelsverträge über den Gefahren- und Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer und u.a. auch wann eine Transportversicherung abzuschließen ist.
Bei den Incoterms-Klauseln unterscheidet man zwischen Einpunkt- und Zweipunktklauseln, da der Kostenübergang und der Gefahrenübergang nicht immer am selben Ort erfolgen muss.
Funktionen der INCOTERMS
Die Klauseln regeln folgende Fragen (gelb markierte Punkte sind besonders zu beachten!):
- Wer muss die Dokumente für den Warenverkauf beschaffen?
- Wer trägt die Lieferkosten?
- Wer trägt das Risiko?
- Wer übernimmt die Zollgebühren?
- Wer ist für die Versicherung der gelieferten Ware zuständig?
- Welcher Vertragspartner übernimmt die Warenprüfung?
- Wie muss die Ware verpackt werden und wer übernimmt die Verpackungskosten?
Gliederung der Klauseln
Die INCOTERMS können zu unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst werden. Bei Tests und Schularbeiten ist es immer gut, zuallererst die Bedeutung der Abkürzungen und die Zugehörigkeit der Klauseln anzugeben. Das macht dann auch die weitere Arbeit einfacher.
Unterscheidung zwischen der Abwicklungsart (erkennbar am Anfangsbuchstaben)
Je nach Anfangsbuchstabe können die INCOTERMS in vier Gruppen unterteilt werden.
Gruppe E (EXW): Diese Abholklausel ist für den Käufer am teuersten. Sie regelt, dass alle Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt der Warenbereitstellung auf den Käufer der Lieferung übergehen. Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt, wenn er die Ware an dem vereinbarten Ort für den Käufer bereitstellt.
Gruppe F (FCA, FAS, FOB): Bei diesen Absendeklauseln muss der KÄUFER den Haupttransport bezahlen. Der Käufer übernimmt die Gefahren und Kosten ab dem ersten Frachtführer bzw. ab dem Ausgangshafen (entweder ab Kai oder an Bord des Schiffes).
Gruppe D (DAP, DPU, DDP): Ankunftsklauseln, Der VERKÄUFER muss alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort oder Bestimmungshafen tragen.
Gruppe C (CPT, CIP, CFR, CIF): Alle C-Klauseln sind s.g. Zweipunktklauseln (siehe weiter unten). Sie sind ähnlich wie die F-Klauseln, ABER Im Unterschied zu diesen muss der Verkäufer auch die entsprechenden Kosten bis zum Bestimmungsort tragen. D.h. das Risiko geht beim Frachtführer über, die Kosten beim genannten Ort. Absendeklauseln: Der VERKÄUFER muss den Haupttransport bis zum benannten Bestimmungsort oder Bestimmungshafen bezahlen, die Gefahrtragung (das Risiko) liegt jedoch beim Käufer.
Unterscheidung zwischen den Transportarten
Sieben Klauseln können für alle Transportarten eingesetzt werden:
Klauseln für alle Transportarten
- EXW: Ex Works / Ab Werk
- FCA: Free Carrier / Frei Frachtführer
- CPT: Carriage Paid To / Frachtfrei
- CIP: Carriage And Insurance Paid To / Frachtfrei versichert
- DAT: Delivered at Terminal/ Geliefert Terminal
- DAP: Delivered at Place /Geliefert benannter Ort
- DDP: Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt
Klauseln nur für den See- und Binnenschiffstransport
- FAS: Free Alongside Ship / Frei Längsseite Seeschiff
- FOB: Free On Board / Frei an Bord
- CFR: Cost And Freight / Kosten und Fracht
- CIF: Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
Unterscheidung zwischen Einpunkt- und Zweipunktklauseln
Bei den INCOTERMS muss der Kostenübergang und der Gefahrenübergang nicht am selben Ort erfolgen.
Wenn der Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung gleichzeitig mit dem Übergang der Kosten vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt, so spricht man von Einpunktklauseln (Gruppen E, F und D). Alle Übergänge geschehen an einem Ort, der in der Klausel benannt ist.
Bei Zweipunktklauseln erfolgt der Gefahrenübergang und der Übergang der Kosten zu verschiedenen Zeitpunkten.
Beschreibung der wichtigsten Incoterms
- EXW "Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte. (Quelle: https://www.icc-austria.org/Incoterms.htm, 07.03.2017)
- FCA "Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Der Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt Risiko bis zum vereinbarten Ort und macht die Ware zur Ausfuhr frei. Der Käufer organisiert den Haupttransport. (Quelle: https://www.icc-austria.org/Incoterms.htm, 07.03.2017)
- FAS "Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage) im benannten Hafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten. (Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/Ausfuhrbestimmungen/FAS-Free-Alongside-Shop.html, 07.03.2017)
- FOB "Frei an Bord": Der Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt das Risiko bis an Bord des Käuferschiffes im Verschiffungshafen. (Quelle: https://www.icc-austria.org/Incoterms.htm, 07.03.2017)
- CPT "Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort liefert. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen. Der Käufer trägt also das gesamte Transportrisiko ab der Übergabe an den ersten Frachtführer!
- CIP "Frachtfrei versichert": Wie CPT, zusätzlich muss der Verkäufer die Ware für den Käufer mindestversichern.
Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur
Der Frachtführer ist ein gewerblicher Unternehmer, der sich auf Grund eines Beförderungsvertrages verpflichtet, einen Transport auf der Schiene, der Straße, zur See, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen.
Der Spediteur vermittelt/organisiert in eigenem Namen und für fremde Rechnung gewerbsmäßig Güter zu Lande, zu Wasser und in der Luft mit Hilfe von Frachtführern. D. h. die Aufgabe des Spediteurs ist es auf Wunsch des Versenders, alle zum Gütertransport notwendigen Beförderungsmittel kostengünstig zu organisieren. Manchmal tritt der Spediteur auch als Lagerhalter auf.
Der Frachtführer ist im Gegensatz zum Spediteur der tatsächliche "Transporteur", welcher gewerbsmäßig die Güter befördert.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Spediteur und Frachtführer das gleiche Unternehmen sind.
INCOTERMS, Außenhandel, Lieferbedingungen, Einpunktklauseln, Zweipunktklauseln